Genossenschaften

Auf dieser Seite gibt es erste Antworten auf die Fragen, was eine Genossenschaft ist, wie die Wohnungsgenossenschaften entstanden sind und wie sie sich entwickelt haben.

WAS IST EINE GENOSSENSCHAFT?

Die Suche nach sicheren und gemeinschaftlichen Wohnformen hat auch heute vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und sich zuspitzender wandelnder Wohnungsmärkte nicht an Aktualität verloren. Wenn dabei von einer Renaissance des Genossenschaftsgedankens gesprochen wird, liegt dies auch in der Besonderheit der Idee begründet.

Film des Genossenschaftsforums “Genossenschaften - Einfach eine gute Idee” gehostet auf Youtube. Es erfolgt eine Weiterleitung.

Was ist eine Wohnungsbaugenossenschaft

Eine Erklärung in einfacher Sprache findet Ihr in unserer kostenlosen Broschüre „Genossenschaften – Einfach eine gute Idee“ unter MEDIEN ZUM DOWNLOAD

Eine Wohnungs(bau)genossenschaft (kurz WBG oder WG) ist ein Unternehmen, das zum Ziel hat, seine Mitglieder mit guten, bezahlbaren und sicheren Wohnungen zu versorgen. Im Vordergrund steht die Förderung der Mitglieder – nicht der Profit. So gelten hier die Grundsätze einer Solidargemeinschaft. Dazu gehören Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung, d.h. in einer Genossenschaft bündeln gleichberechtigte Mitglieder ihre Kräfte, um ein gemeinsames Anliegen zu verfolgen. Sie arbeiten eigenständig, selbstverwaltet und sind für ihr Handeln selbst verantwortlich.

Wohnungsgenossenschaften wirtschaften nachhaltig. Überschüsse verbleiben großteils in der Gemeinschaft und werden in den Besitz oder in Neubauten investiert. Sie sind Bestandshalter, ihre Wohnungen werden im Normalfall nicht verkauft, sondern langfristig erhalten.

Heute bieten deutschlandweit rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften in ca. 2,2 Mio. Wohnungen mehr als 5 Millionen Menschen ein bezahlbares und sicheres Zuhause. Somit ist jede 10. Mietwohnung eine Genossenschaftswohnung, in Berlin ist es jede 8., in Potsdam sogar jede 5. Wohnung. Rund 2,9 Mio. Menschen sind Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft (Stand 2022). 

Zu den Wohnungsgenossenschaften zählen auch sogenannte Baugenossenschaften, Siedlungsgenossenschaften, Mietergenossenschaften, Bauvereine etc. Man erkennt die Genossenschaft an dem Rechtsformkürzel eG (im Gegensatz zu z.B. AG oder GmbH), das für »eingetragene Genossenschaft« steht.

Genossenschaft = Demokratie und solidarisches Miteinander 

Wohnen in einer Genossenschaft gilt als dritter Weg zwischen den Alternativen Wohnen zur Miete oder im Eigentum. Dies ergibt sich aus der genossenschaftlichen Form, die wie keine andere den Bewohnern Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten zusichert.

Wohnungsgenossenschaften sind demokratische Mitgliederunternehmen, ihre Mieter sind im Regelfall zugleich auch Miteigentümer des Unternehmens. Deshalb haben alle Mitglieder besondere Mitspracherechte bei unternehmerischen Entscheidungen. 

Die Entscheidungsstrukturen der Genossenschaften sind im Genossenschaftsgesetz GenG geregelt. Danach bestimmt die Mitgliederversammlung der Genossenschaft, bei größeren Unternehmen mit mehr als 1.500 Mitgliedern häufig die von den Mitgliedern gewählte Vertreterversammlung, den Aufsichtsrat. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Anteile, und auch die Aufsichtsrät:innen müssen Mitglieder der Genossenschaft sein. Der Aufsichtsrat gilt als höchstes Kontroll- und Beratungsgremium und hat u.a. die Aufgabe, den Vorstand, der die Geschäfte der Genossenschaft führt, zu bestellen. 

Organe und Aufgaben einer Genossenschaft

WIE FING ALLES AN?

Ein Blick in die Geschichte kann auch ein Blick in die Zukunft sein 

Die Vision vom selbstbestimmten Wohnen, unbelastet von Spekulation und Mietenwucher, ist seit der Gründungsphase der ersten Wohnungsgenossenschaften zum Ende des 19. Jahrhunderts bis heute aktuell geblieben. Was damals oft befeindet oder bestenfalls belächelt wurde, ist auf den heutigen Wohnungsmärkten ein bedeutender Faktor für gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung. Viele der genossenschaftlichen Grundideen, wie der Kündigungsschutz oder die Begrenzung von Mietsteigerungen, wurden zu generell geltenden rechtlichen Vorschriften, die inzwischen nicht mehr wegzudenken sind. Dass es die Wohnungsgenossenschaften waren, die Anstöße dazu gaben, ist dabei vielfach in Vergessenheit geraten.

Die ersten Wohnungsgenossenschaften entstanden zum Ende des 19. Jahrhunderts als Reaktion auf das dramatische Wohnungselend der Metropolen. Vor allem Berlin, nach 1871 Hauptstadt des Deutschen Reiches, wurde zum Anziehungspunkt für Tausende Arbeitssuchende vornehmlich aus den ländlichen Regionen Deutschlands. Die aufstrebende Industriemetropole entwickelte sich mit ihren Umlandgemeinden zum Inbegriff der »Mietskasernenstadt«, Bau und Vermietung von Wohnungen fiel allein in die Zuständigkeit privater Unternehmen und blieb damit dem »freien Spiel der Kräfte« überlassen. In der Folge kam es zu Phasen großer Wohnungsnot, vor allem aber dem Bau ungesunder Wohnungen in licht- und luftlosen Hinterhöfen. 

Als Vordenker und Begründer der genossenschaftlichen Visionen von einem »Dritten Weg« zwischen Kapitalismus und Kommunismus gelten die utopischen Sozialisten Charles Fourier (1772–1873) und Robert Owen 1771–1858). Die sog. »Redlichen Pioniere« aus Rochedale bei Manchester waren ab 1844 in England als erste erfolgreich mit der Gründung einer Konsumgenossenschaft, der ab 1850 eigene genossenschaftliche Produktionsbetriebe folgten.

In Deutschland beförderten die Initiativen von Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888) sowie von Hermann Schulze-Delitzsch (1808–1883) den genossenschaftlichen Gedanken der wirtschaftlichen Selbsthilfe der sogenannten »Kleinen Leute«. Von Schulze-Delitzsch stammen auch die Entwürfe zum ersten Genossenschaftsgesetz.

Animation über die Entstehung der ersten Genossenschaft im 19. Jahrhundert in England

Auf der Suche nach Lösungen etablierte sich ab Mitte des 19. Jahrhunderts die genossenschaftliche Idee der Selbsthilfe auch in der Wohnungsversorgung, angestoßen u.a. von Victor Aimé Huber. Aber erst die Einführung der beschränkten Haftung durch eine Änderung des Genossenschaftsgesetzes 1889 sowie neue Finanzierungsmöglichkeiten mit Einführung der Bismarckschen Sozialgesetzgebung legten die Grundlage für einen ersten Gründungsboom dieser kapitalintensiven Gemeinschaftsunternehmungen im Wohnungsbau. 

Neben dem oft zitierten Leitbild »Licht, Luft und Sonne« zur Überwindung des Wohnungselends, vertraten die Genossenschaften schon früh weiterreichende Ziele auf dem Gebiet der Lebens-, Sozial-, Kultur- und Wirtschaftsreform. Die verfolgten Prinzipien von Miteigentum, Mitbestimmung und Solidarität schlossen den Ausbau von Bewohnerrechten und emanzipatorischen Gestaltungsmöglichkeiten des Lebens in der Gruppe mit ein. Die Geschichte der Genossenschaftsbewegung erweist sich daher in weiten Teilen als Geschichte von Innovationen. So sind viele Wohnanlagen inzwischen nicht nur zu Baudenkmälern geworden, ebenso stellen sie Zeugnisse sozial- und kulturhistorischer Leistungen und Entwicklungen dar. 

(v.l.n.r.): Ehrenhof der Charlottenburger Baugenossenschaft am Nonnendamm, Ansicht des Karl-Schrader-Haus der Berliner Baugenossenschaft, Sommerfest um 1900 in der Wohnanlage Proskauer Straße Straße der BBWo von 1892

Schon seit Ende des letzten Jahrhunderts waren genossenschaftliche Kindergärten, Bibliotheken und Freizeitvereine weit verbreitet. Das gesellige Leben wurde nicht nur durch genossenschaftseigene Wirtshäuser geprägt – im Berliner Spar- und Bauverein unter dem Motto: »Das Wirtshausleben in edlere Bahnen zu lenken«. Das Netzwerk nachbarschaftlicher Kontakte und Hilfsleistungen erweiterten zudem zahlreiche Zusammenschlüsse wie Gesangsvereine, Kegel- und Schachclubs oder Diskussionszirkel. Kultur- und Bildungsveranstaltungen ergänzten das genossenschaftliche Leben, ebenso organisierte Formen gemeinschaftlicher Ökonomie wie Bäckerei- und Konsumgenossenschaften.

Genossenschaftseigenes Wirtshaus in der Proskauer Straße, Kindergarten des Berliner Spar- und Bauvereins

Mit der Rechtsform der Baugenossenschaft entstand jedoch kein einheitliches Modell. Vor allem in Berlin entwickelte sich eine breite Vielfalt von Genossenschaftstypen, die sowohl durch ihre Mitgliedschaft, Förderer und Reformkonzepte unterschiedliche Lebensformen nach sich zogen.

So reicht die Variationsbreite dieser frühen Genossenschaftsgründungen von den frühen Selbsthilfegruppierungen bis zu den von bürgerlichen Reformern initiierten Genossenschaften für den Arbeiter- und Mittelstand und den ab 1900 gegründeten Beamtenvereinen.

Erweitert wird der Kreis durch die ehemaligen Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften der DDR, die ab 1954 gegründet wurden. Hier standen vor allem in den Anfangszeiten die genossenschaftliche Selbsthilfe und Solidarität im Vordergrund – Ansätze, die nach 1990 mit neuen Ideen wieder aufgegriffen wurden. Seitdem kam es auch wieder zu neuen Genossenschaftsgründungen von Gruppen und Bewohnerinitiativen, die an gemeinschaftlichen Wohnformen interessiert sind.

Eigenleistung beim Bau der ersten Häuser, AWG »1. Mai«, ein Plakat erklärt die Vorteile der Mitgliedschaft in der AWG, auch später wurde in den sogenannten »Subbotniks« gemeinsam Hand angelegt

Das Genossenschaftsforum sieht es als seine Aufgabe an, diese unternehmenstypischen Wurzeln nicht nur in Publikationen zu erinnern, sondern Anregungen zur Reaktivierung von Traditionen zu geben und sie aktuellen Anforderungen anzupassen. Der Blick zurück in die Genossenschaftsgeschichte bedeutet daher nicht nur ein nostalgisches Verweilen, vielmehr zeigt er ein reiches Potenzial von Anknüpfungspunkten für aktuelles und zukünftiges Handeln auf. Die genossenschaftliche Form ist in dieser Hinsicht keine Konstante, sondern gelebte Form und Modell zur lebendigen Ausgestaltung. Die Suche nach sozial verantwortlichen, innovativen und gemeinschaftsorientierten Lebens- und Wohnformen in unserer Gesellschaft bleibt das zentrale genossenschaftliche Thema.

Unsere kostenlose Ausstellung im cooperativ Werkraum gibt einen tollen Überblick über die Geschichte. Mehr Literatur gibt es auch in unserer Publikationsliste.

MEHR ALS WOHNEN!

Das Wohnen in einer Genossenschaft setzt die Mitgliedschaft im genossenschaftlichen Unternehmen voraus.
In der Regel sind dafür bei Eintritt in die Genossenschaft zunächst ein Geschäftsanteil sowie das einmalige Eintrittsgeld zu zahlen. Bei Übernahme der Wohnung fallen dann, meist abhängig von Größe oder Ausstattung der Wohnung, weitere Anteile an. Jede Genossenschaft regelt dies im Rahmen ihrer Satzung unterschiedlich. 

Die besondere Stellung des Mitglieds wird auch sprachlich deutlich, statt eines Mietvertrages erhält der Bewohner einen Dauernutzungsvertrag, bei dem die Sicherheit des Wohnens höchste Priorität hat.

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Organen wie Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand existiert in den meisten Genossenschaften eine Vielfalt weiterer Mitbestimmungs- und Beratungsgremien. Damit soll über die periodisch stattfindenden Wahlen hinaus sichergestellt werden, dass die Idee der demokratischen Teilhabe auch im genossenschaftlichen Alltag erlebbar wird. So findet man eine Vielzahl von Beiräten und Kommissionen, die sich mit einer breiten Themenpalette beschäftigen, die von Satzungsfragen, sozialen Problemen, Schlichtungsfällen, Bau- und Sanierungsmaßnahmen oder Neugestaltung von Außenanlagen reichen. Hinzu kommen Vermittlerfunktionen zwischen Bewohnern und Verwaltung, wie sie etwa durch Siedlungsausschüsse, Hausgruppenberater oder Haussprecher wahrgenommen werden. 

Die Information und Kommunikation zwischen Mitgliedern und Unternehmensverwaltung sind wichtige Voraussetzungen für eine Beteiligung der Mitglieder am Unternehmensgeschehen.
Dabei spielen neben den weit verbreiteten Mitgliederzeitungen auch neue Medien, wie vor allem Internetauftritte, eine zunehmende Rolle.

Auswahl einiger Mitgliederzeitungen von Mitgliedsgenossenschaften im Genossenschaftsforum e.V.

Genossenschaft = vielfältige Nachbarschaft

Genossenschaftliche Gemeinschaften zeigen ihre Vorzüge nicht nur in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht – in Form von Mietsicherheit, Miteigentum und Dauerwohnrechten – sondern auch durch die Förderung nachbarschaftlicher Bindungen und sozialer Verantwortung. Im Vergleich zu frühen historischen Beispielen unterlag dieser gemeinschaftsorientierte Bereich immer auch Wandlungen. Gerade in den letzten Jahren erfuhr der genossenschaftliche Zusammenhalt wieder eine verstärkte Wertschätzung.

Das Leitbild des Miteinander Wohnens hat unter den Mitgliedern des Genossenschaftsforums beispielhafte Lösungen im Neubau hervorgebracht. Aber auch der nach außen wenig spektakuläre »Normalfall« – das Wohnen in stabilen Nachbarschaften – steht für die Qualität genossenschaftlicher Trägerformen. Häufig setzen sich familiäre Bindungen bereits bis in die vierte Generation fort, sodass in alten Siedlungen von einem »Genossenschaftsadel« gesprochen wird. Solidarische Hilfe und ein aktives Hausgruppen- und Siedlungsleben gehören daher zum Alltag vieler Wohnanlagen.

Inzwischen gibt es in Genossenschaften zahlreiche Bemühungen, sich jenseits der typischen »Standardfamilie« für spezielle Zielgruppen einzusetzen. Aufgrund der demografischen Veränderungen rücken besonders Aktivitäten für die älteren Mitglieder in den Vordergrund. Hier sind die Unternehmen nicht nur in der Schaffung von adäquatem Wohnraum aktiv, sondern gleichfalls in der Initiierung von Selbsthilfegruppen sowie Kooperationen mit freien Trägern. So können Leistungen des betreuten Wohnens ermöglicht werden, ebenso Alternativen des »offensiven« Alterns im Mehrgenerationenverbund.

Gleichwohl bleibt die Attraktivität von Siedlungen für Familien mit Kindern und Jugendlichen ein wichtiger Schwerpunkt, da gerade die Gruppe der jungen Mitglieder das Zukunftspotenzial der Genossenschaften darstellt. Diverse neue Genossenschaften entstehen aus dem Wunsch der Beteiligten, nicht vereinzelt, sondern gemeinschaftlich zu wohnen und zu leben. Darüber hinaus bieten die Mitgliedsgenossenschaften des Forums mit vielfältigen Angeboten für Aktivitäten und Mitwirkung die Grundlage für eine lebendige Nachbarschaft, die von gemeinsamer Gartengestaltung über Spiel- und Sportangebote bis zu künstlerischen und musikalischen Darbietungen reichen. Auch gemeinschaftliche Aktionen für eine bessere Nachbarschaft und Gesellschaft werden in den Genossenschaften gefördert, seien dies die Umsetzung neuer Mobilitätskonzepte, Integrationsangebote oder aktiven Umweltschutzes.  

Genossenschaft = Service für die Mitglieder 

Die Zeiten, in denen genossenschaftliche Verwaltungen ausschließlich mit der Vermietung von Wohnungen beschäftigt waren, gehören längst der Vergangenheit an. Auch für Genossenschaften hat die Wandlung zum Dienstleister mit einer breiten Angebotspalette für die Mitglieder stattgefunden.

Um die Lebensqualitäten im Quartier aufrecht zu halten, kompensieren sie vielerorts den Wegfall und die Kürzung öffentlicher Leistungen, die in einigen Wohngebieten zu einem Defizit an sozialer Betreuung geführt haben. Neben den traditionellen Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Beteiligung und Selbsthilfe der Bewohner wird inzwischen eine Vielzahl von professionellen Leistungen angeboten. Etliche Genossenschaften haben ihren gesamten Organisationsaufbau entsprechend verändert, um auf Bewohnerwünsche und -anforderungen effizienter reagieren zu können. So wurden die Tätigkeitsbereiche von Mitarbeiter*innen verändert und es sind neue Stellen oder sogar Tochterunternehmen geschaffen worden, die speziell auf soziale Belange der Nutzer zugeschnitten sind.

Auch die Kooperation mit sozialen Trägern im Stadtquartier ist ein häufig praktiziertes Modell. Zwei Berliner und eine Potsdamer Genossenschaft haben auf das historische Modell des genossenschaftlichen Sparens zurückgegriffen und eine eigene Spareinrichtung eröffnet. Hier steht den Mitgliedern und deren Familienangehörigen ein breites Angebot mit attraktiven Konditionen zur Verfügung. Überdies profitieren sie von einem hohen Schutz der Einlagen, der weit über den Standard privater Bankhäuser hinausgeht.  

Je nach Bedarfslage der Bewohner und des Wohngebiets kann somit von den Genossenschaftsmitgliedern ein breites Dienstleistungsangebot in Anspruch genommen werden, das von Gästewohnungen, Räumen für Saunen, Fitness, Sportveranstaltungen bis zu Familienfesten reicht sowie Beratung in sozialen Notlagen, bei Krankheit, Wohnraumanpassung und anderen Problemen zur Verfügung stellt. 

Gästewohnung und Waschküche

Ihr wollt mehr wissen? Die Geschichte der Genossenschaften sowie die Publikation »Leben in Genossenschaften« gibt es als Ausstellung in unserem cooperativ Werkraum zu sehen. Kommt vorbei!